Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise für die Kleingartenanlage

Radfahren auf den Gemeinschaftswegen ist verboten

                      
Weil  Kinder und Senioren unterwegs sind, die Schutzbedürftig sind und Stichwege keine Radwege sind
       Dies gilt für Mitglieder und Besucher!
Bitte weisen Sie auch Ihre Gäste schon bei der
Einladung darauf hin daß Fahrräder in der Gartenanlage
geschoben werden müssen und stellen Sie die Fahrräder
nicht auf den Wegen ab sondern in Ihrem Garten.
Bei Unfällen haftet der Verursacher für entstandene Schäden.

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Änderungen Ihrer Adressdaten (inklusive eMail)

Änderungen bitte umgehend der Vorstandschaft melden,
denn Ihre Daten müssen aktuell sein.
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Gemeinschaftswege

Die an den Garten angrenzenden Gemeinschaftswege sind vom
jeweiligen Gartenpächter von Unkraut frei zu halten und die zugehörigen Hecken zurückzuschneiden.

Leider kommen einige Gfd. dieser Verpflichtung nicht immer nach.

Um Beanstandungen durch die Bayrische Schlösser und Seenverwaltung zu vermeiden
bitten wir Sie dringend, diese Arbeiten laufend zu erledigen.


 
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